2009 habe ich folgende fachlichen Qualifikationen erlangt: die Grund- und Aufbauqualifizierung zur Tagespflegeperson nach den Richtlinien des DJI Deutsches Jugendinstitut e.V. , die ich am 19.12.2009 mit einem Zertifikat der AWO, Mülheim-Ruhr abgeschlossen habe.
Ich freue mich, dass ich die Möglichkeit habe vom 12.01.2023 bis 16.02.2024 mit einer umfangreichen Weiterbildung meine Qualifizierung auf den aktuellsten Stand zu bringen. Nach Abschluß des Lehrgangs darf ich mich dann „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem QHB“ nennen.
Info: Das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) ist die neuartige Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und wird derzeit deutschlandweit in vielen Kommunen eingeführt. Es knüpft an bewährte Elemente des DJI-Curriculums an, das sich weitgehend als Standard für die Grundqualifizierung etabliert hat und erweitert es um die vielfältigen Entwicklungen im Bereich der frühkindlichen Pädagogik und der Kindertagespflege der letzten Jahre. Die QHB-Qualifizierung wird sich bundesweit zum Standard entwickeln, um Qualität und Akzeptanz der Kindertagespflege zu steigern.
Folgebelehrung nach §43 lfSG Schulung Lebensmittelhygiene 03.06.2019
Hygieneschulung: Grundlagen der Hygiene 03.06.2019
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder / Erste Hilfe am Kind 06.07.2019
Während meiner Tätigkeit im eigenen Haushalt liegen dem Jugendamt erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Haushaltmitglieder über 14 Jahren vor.
Für meine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bin ich im Besitz einer Pflegerlaubnis der Stadt Essen, die es mir ermöglicht in meinen Räumen bis zu fünf Tageskinder zu betreuen. Die Pflegerlaubnis wird alle 5 Jahre überprüft und neu ausgestellt.
Meine Haftpflichtversicherung habe ich so erweitert, dass sie die betreuten Kinder während der Betreuung bei mir mit einschließt.